Im Rechtsstreit um eine zugesagte und nicht überwiesene Spende des Unternehmens Kuka an die Obernburger Stiftung »Hilfe in Not« hatte das Landgericht Augsburg eine Klage der Stiftung abgewiesen. Mit dem Geld können laut Walter Reis die laufenden Gerichts- und Anwaltskosten abgegolten werden. Er möchte nicht, dass aufgrund der Nichtleistung, der Stiftung Geld für Unterstützungsleistungen entzogen wird.